Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • § 1 Leistungen von The Wedding Whisperer“

The Wedding Whisperer“ übernimmt in Abstimmung mit den Auftraggeber*innen die Beratung, Planung und Durchführung für ihre Freie Trauzeremonie wie folgt:

* Vorbereitungsgespräche zur Trauung | 2 Treffen
* Gemeinsame Planung der Zeremonie
* Unterstützung bei der Liedauswahl
* Ritualauswahl
* Koordination der Gästebeiträge
* Erstellung des Ablaufplanes
* Techn. Equipment (mobiles Soundsystem/Mikro) für die Rede (falls nötig)
* Ausarbeitung & Schreiben der Rede
* Durchführung der Trauung

Die Durchführung der Trauung kann grundsätzlich unabhängig von Teilnehmerzahl und Location erfüllt werden. Sollte die Traurednerin aufgrund von schweren Fällen verhindert sein, behält sie sich vor, in Absprache mit den Auftraggeber*innen für geeigneten Ersatz zu sorgen.

  • § 2 Kosten

Für den Service von The Wedding Whisperer“ wird ein Pauschalpreis von 1900 € inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden Fahrtkosten zur Location berechnet (50 cent/gefahrener Kilometer). Durch Unterschrift stimmen die Auftraggeber*innen der Vereinbarung zu. Erst nach Eingang einer Anzahlung von  650 € auf dem Konto von The Wedding Whisperer“ ist der Wunschtermin für die Freie Trauung endgültig bestätigt und reserviert. Nach erfolgter Planung und Erstellung des Ablaufplans für die Trauung wird eine Schlussabrechnung für den Restbetrag gestellt.

  • § 3 Stornoregelung:

Bei Stornierung seitens der Auftraggeber:innen werden fällig: bis 9 Monate vor der Trauung 650 € bis 6 Monate vor der Trauung 1300 €. Bei weniger als 6 Monaten vor der Trauung  wird der Gesamtpreis fällig. Bei Stornierung durch The Wedding Whisperer“ wird die geleistete Anzahlung oder Gesamtzahlung den Auftraggeber*innen zurückerstattet.

  • § 4 Höhere Gewalt:

Bei einer Absage oder Verlegung seitens der Auftraggeber*innen aufgrund Versammlungsverbot oder Veranstaltungsverbot bei Pandemien entstehen den Auftraggeber*innen keine Stornokosten. Je nach neuem Terminwunsch können Umbuchungskosten entstehen. Eine kostenfreie Umbuchung ist auf jeglichen freien Termin innerhalb des selben Jahres sowie auf jeglichen freien Termin in der Nebensaison des Folgejahres (Januar – April und Oktober – Dezember). Eine kostenfreie Umbuchung auf einen freien Termin in der Hauptsaison des Folgejahres (Mai bis September) ist auf jeglichen freien Wochentag von Sonntag bis Donnerstag möglich. Für die Umbuchung auf Freitage in der Hauptsaison des Folgejahres wird ein Aufschlag von 25 % auf den Zeremoniepreis fällig. Für die Umbuchung auf Samstage in der Hauptsaison des Folgejahres wird ein Aufschlag von 50 % auf den Zeremoniepreis fällig. Bei entsprechender Absprache mit den Auftraggeber*innen kann die Anzahlung von The Wedding Whisperer“ einbehalten und bei Verlegung/Neubuchung angerechnet werden.

Die Dienstleistung gilt in folgenden Fällen als als teilweise bzw. ganz erbracht und wird bei einer Absage oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt in Rechnung gestellt:
– zu 25% nach dem durchgeführten ersten Vorgespräch
– zu 50% nach dem durchgeführten 2. Vorgespräch und der Erstellung eines Ablaufplans
– zu 75 % nach dem Verfassen der Rede

  • § 5 Gewährleistung

Die Traurednerin verpflichtet sich, den erteilten Auftrag sorgfältig auszuführen und getreu der geäusserten Wünsche der Auftraggeber:innen umzusetzen.

  • § 6 Sonstige Regelungen

Das Engagement der Traurednerin beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Trauung, Anspruch auf Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht. Für einen entsprechenden Schutz gegen störende Witterungseinflüssen (Hitze, Regen, Wind) haben die Auftraggeber*innen Sorge zu tragen.

  • § 6 Haftung

Sollte es durch einen unvorhersehbaren plötzlich eingetretenen Umstand (Krankheit, Unfall) oder anderen wichtigen Gründen (z. B. Todesfall naher Verwandter, höhere Gewalt, etc.) der Traurednerin nicht möglich sein, die Freie Trauungszeremonie zum vereinbarten Termin zu halten, werden die Auftraggeber:innen umgehend informiert und die Traurednerin wird versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen (dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht). Der Ersatzredner/ die Ersatzrednerin wird durch die Traurednerin über den geplanten Ablauf der Hochzeit informiert und ihm oder ihr sämtliche nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Mit der Unterschrift dieses Vertrages stimmen die Auftraggeber:innen einer solchen Datenübermittlung zu. Den Auftraggeber*innen entstehen durch diesen Wechsel keine zusätzlichen Kosten. Für nichtschuldhafte Verspätung der Traurednerin durch höhere Gewalt, beispielsweise durch eine Autopanne, Verkehrsstaus oder stark widrige Witterungsverhältnisse, ist die Traurednerin in keiner Weise haftbar zu machen.
Des Weiteren tragen die Auftraggeber:innen die volle Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Angaben.

  • § 7 Daten | Bildrechte | Bewertungen

Die Auftragnehmerin bzw. die Traurednerin darf alle ihr von den Auftraggebern oder deren Fotograf:innen überlassenen Fotos und Filme von den Feierlichkeiten zu Zwecken der Eigenwerbung auf der Homepage oder in Social Networks verwenden. Die Auftragnehmerin bzw. die Traurednerin darf Fotos und Videos der Trauung – auch selbst angefertigte – für Portfolio, Flyer, Internetseite, Facebookseite, Veröffentlichungen in Blogs und Hochzeitsmagazinen und sonstige Werbematerialien nutzen (Veröffentlichungsrechte).

Von The Wedding Whisperer bzw. der Traurednerin werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Auftraggebern zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen, die nicht der Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandelt. Lediglich die Vertragsunterlagen und der Wortlaut der Rede werden von The Wedding Whisperer bzw. der Traurednerin archiviert. Durch ihre Unterschrift stimmen die Auftraggeber dieser Archivierung zu.

  • § 8 Vertragsänderung

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der gegenseitigen Absprache, sowie der gegenseitigen Genehmigung in Schriftform.

  • § 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.